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Wir vertreten sowohl Darlehensnehmer, seien es Verbraucher oder gewerbliche Unternehmen, als auch Banken und andere Finanzierungsunternehmen im Bereich des Darlehensrechtes, insbesondere auch soweit diese zur Finanzierung von Immobilien dienen. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit verschiedenen Bankinstituten verfügen wir über umfassende Kenntnisse und praxisbezogene Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Wir unterstützen Sie auch bei bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen, seien es Zwangsverwaltungen oder Zwangsversteigerungen.