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Auch im Bereich des gesamten kaufmännischen Rechtsverkehrs stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung aus der Beratung und Begleitung sowohl mittelständischer als auch großer nationaler Unternehmen zu Verfügung. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltung von Liefer- und Kooperationsverträgen, als auch die Beratung und Vertretung im Handelsvertreterrecht, im Recht der Handelsgesellschaften sowie dem Bankrecht.

Zu unseren Mandanteninformationen zum Handels- und Gesellschaftsrecht gelangen Sie über diesen Link.

Bitte sprechen Sie Herrn RA Brinkmann an.