Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Bankrecht
Baurecht
Erbrecht
Finanzierungsrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Insolvenzrecht
Immobilienrecht
Miet- und Pachtrecht
Verwaltungsrecht

In unserer vorwiegend zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Wirtschafts- und dem allgemeinen Zivilrecht, dort insbesondere dem Immobilien-, Finanzierungs- und Kreditrecht sowie dem Erbrecht.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei ihrer Gründung sowie im Verlauf ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit, aber auch in wirtschaftlichen Notsituationen sowie bei der Gestaltung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen. Auch Verschmelzungen und andere Umwandlungen gehören zu unseren regelmäßigen Mandaten.

Für den gesamten Bereich der Arbeitsrechtes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete steht sowohl Arbeinehmern wie auch Arbeitgebern Rechtsanwalt Brinkmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.