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Wir beraten und vertreten Bankinstitute in öffentlicher, genossenschaftlicher und privater Trägerschaft in allen Rechtsbereichen, so insbesondere dem Immobilien-, Hypotheken-, Darlehens- und Finanzierungsrecht einschließlich des Forderungseinzuges und des Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrechtes. Durch unsere langjährigen Erfahrungen aus dieser Zusammenarbeit können wir sowohl Bankkunden wie auch Bankinstitute in diesen Rechtsfragen kompetend und erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich begleiten und vertreten. Dies gilt auch für die Bereiche der Anlagenberatung und Bankenhaftung.

Bitte sprechen Sie Herrn RA Brinkmann an.