Arbeitsrecht
Bei Begründung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen begleiten wir sowohl Unternehmen wie auch Arbeitnehmer bei gerichtlichen und außergerichtlichen Lösungen. Dieser Tätigkeitsbereich umfasst sowohl das Verhandeln und den Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, die Führung von Arbeitsgerichtsverfahren sowie sämtliche im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehenden Rechtsfragen.
Für diesen Teilbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Brinkmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Kanzlei
Jürgen Brinkmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Staugraben 1a
26122 Oldenburg
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