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Kanzlei

In unserer vorwiegend zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in den Bereichen Insolvenz-, Arbeits-, Wirtschafts- und dem allgemeinen Zivilrecht, dort insbesondere dem Immobilien-, Finanzierungs- und Kreditrecht sowie dem Erbrecht.

Für den gesamten Bereich des Arbeitsrechtes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete steht sowohl Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern Rechtsanwalt Brinkmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei ihrer Gründung sowie im Verlauf ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit, aber auch in wirtschaftlichen Notsituationen sowie bei der Gestaltung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen.

Kanzlei

Jürgen Brinkmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Staugraben 1a
26122 Oldenburg
Tel : (04 41) 50 30 70 und 26 272
Fax: (04 41) 25 739
Mail: kanzlei@rae-wb.de