Erbrecht
Im Bereich des Erbrechtes und des Rechtes der Unternehmernachfolge stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Dies gilt auch bei dem vielschichtigen Zusammenspiel von Erb- und Gesellschaftsrecht, um sachgerechte Nachfolgeregelungen zu gestalten und umzusetzen. Auch bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten sowie bei Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckungen können Sie auf unsere qualifizierte Unterstützung vertrauen. Dabei arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen. Wir übernehmen auch Ihre Vertretung bei erbrechtlichen Verfahren vor Gericht, seien es Erbauseinandersetzungen oder die Durchsetzung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen.
Kanzlei
Jürgen Brinkmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Staugraben 1a
26122 Oldenburg
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