Miet- und Pachtrecht
Wir stehen Ihnen in dem gesamten Spektrum des gewerblichen und privaten Miet- und Pachtrechtes mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zur Verfügung. Wir beraten und begleiten bei der Begründung von Miet- und Pachtverhältnissen, als auch bei der Beendigung und der Abwicklung gekündigter Rechtsverhältnisse. Wir vertreten auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von geltend gemachten Mängelansprüchen sowie sämtlichen weiteren sich aus Miet- und Pachtverhältnis ergebenden Rechtsfragen.
Kanzlei
Jürgen Brinkmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Staugraben 1a
26122 Oldenburg
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