Der Bundestag hat eine umfassende Reform des GmbH-Rechtes verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Firmengründungen zu vereinfachen. Die neu eingeführte Unternehmergesellschaft soll verhindern, dass sich Interessierte weiterhin in die britische Limited flüchten.
Klassische GmbH Bei der klassischen GmbH bleibt es entgegen den ursprünglichen Plänen bei einem Mindeststammkapital von 25.000,00 EUR. Die zunächst beabsichtigte Absenkung dieses Kapitals auf nur 10.000,00 EUR oder gar 5.000,00 EUR wurde gestrichen. Mit diesem Ergebnis ist einerseits den Gläubigern gedient, zu deren Sicherung dieses Mindestkapital vorgesehen ist. Das Beibehalten dieser Mindestsumme stärkt aber auch das Ansehen der GmbH im Wirtschaftsleben, das bei einer erheblichen Absenkung ansonsten voraussichtlich gelitten hätte.
Neu für die klassische GmbH sind Vereinfachungen bei der Übertragung von Anteilen, bei der Gründung von 1-Personen-Gesellschaften sowie im Bereich der formellen Gründungsanforderungen. Auch kann der Verwaltungssitz künftig im Ausland liegen.
Unternehmergesellschaft Neu geschaffen wird die sog. Unternehmergesellschaft, die letztlich eine Einstiegsvariante in die GmbH ist. Die Unternehmergesellschaft ist keine neue Rechtsform, sondern eine GmbH ohne Mindeststammkapital, die schon mit einem Euro gegründet werden kann. Ein weiterer großer Vorteil dieser Unternehmergesellschaft sind die geringen Gründungsanforderungen sowie Gründungskosten.
Entscheidend für die Unternehmergesellschaft aber ist, dass diese ihre Gewinne nicht voll ausschütten darf, sondern dass mindestens ¼ des jeweiligen Jahresgewinns auf das Stammkapital eingezahlt wird, bis das Mindeststammkapital der normalen GmbH in Höhe von 25.000,00 EUR erreicht ist.
Mit der Unternehmergesellschaft können also Unternehmensgründer mit nur einem Euro eine Haftungsbeschränkung bei niedrigen Gründungskosten und einem schnellen Verfahren erreichen, auf der anderen Seite steht den Gläubigern dieser Gesellschaft kein gesichertes Haftkapital zur Verfügung, so dass das Image dieser Unternehmergesellschaft sicherlich nicht das der klassischen GmbH erreichen wird.
Der Bundesrat muss der GmbH-Reform noch zustimmen. Voraussichtlich soll die Reform am 1. November 2008 in Kraft treten.
Oldenburg, den 17. Juli 2008
gez. RA. Brinkmann
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